Warum ein Beton Sachverständiger?
Weil die überwiegende Rohbauerstellung durch den universell einsetzbaren Baustoff Beton erfolgt. Es gilt für den Beton der Leitsatz "Es kommt darauf an, was man draus macht". Je nach Komplexität des Bauteils und dem Zusammenspiel von Schalung, Bewehrung und Beton treffen meistens die ersten Mängel schon während des Bauens ein. Dies kann unterschiedliche Ursachen haben. Aus diesem Grund gibt es Experten mit Sachverstand.
Auch Folgeschäden wie z. B. von außen eindringendes Wasser durch eine späte Rissbildung im Beton während der Nutzungsdauer können für Eigentümer zeit- und kostenintensiv sein.
Streit zwischen Parteien muss nicht zwangsläufig vor Gericht enden, doch wenn es einmal dazu kommt, ist Sachverstand durch einen Betonsachverständigen gefragt.
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Es kommt auf (die) Kleinigkeiten an.
Bauschäden zeigen sich nicht nur bei Bestandsgebäuden, sondern meistens schon während des Bauens und innerhalb der Gewährleistungsfrist. Oftmals kommt es auf (die) Kleinigkeiten an.
Aus meiner Erfahrung gibt es nicht nur den einen Schuldigen. Es ist vielmehr eine Verkettung mehrerer Umstände, die am Ende durch einen oder mehrere Mängel sichtbar werden.
Beispiele können sein, eine falsche Planung mit korrekter Ausführung oder eine korrekte Planung mit falscher Ausführung. Aber auch Zeit- und wirtschaftlicher Druck sind keine Seltenheit.
Was Sie von mir als Ihren Sachverständigen erwarten können!
Ich erstelle private sowie gerichtliche Sachverständigengutachten auf dem Fachgebiet Betontechnologie für den Beton- und Stahlbetonbau nach den für mich wichtigsten Eignungsvoraussetzungen:
- Sachkunde und persönliche Eignung
- Objektivität
- Fortbildung
- persönliche Zuverlässigkeit und Integrität
- Verschwiegenheit
- Höchstpersönliche Leistung
- und nach bestem Wissen und Gewissen.
zertifizierter Sachverständiger
Ich bin seit Anfang 2020 personenzertifizierter Sachverständige für Betontechnologie nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Die Personenzertifizierung findet durch die Zertifizierungsstelle der European Certification CYF des European Committee for Quality Assurance (GEIE) statt. Die laufenden Kontrollen werden 1 mal im Jahr sowie alle 3 Jahre durch eine Re-Zertifizierung durchgeführt.
Meine Registrier-Nummer lautet: 1-20-1011
https://www.european-certification.eu/de/absolventen
Vergleichbarkeit zur öffentlichen Bestellung
Mit der ISO/IEC 17024 wurde der Grundstein für eine Vergleichbarkeit von Sachverständigenkompetenzen auf nationalem und internationalem Niveau erreicht. Die ISO 17024 ist die einzige Art der Anerkennung für Sachverständige außer der öffentlichen Bestellung und Vereidigung.
In einer Entscheidung des Landgerichts Hechingen heißt es, dass eine Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis darstellt und diesem gleichzusetzen ist (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15).